Im Hundetraining gibt es viele Hilfsmittel, die dabei helfen, das Zusammenleben zwischen Mensch und Hund zu strukturieren und zu verbessern. Eines dieser Hilfsmittel ist die Hundebox. Wurde sie früher häufig eingesetzt, um den Hund für unerwünschtes Verhalten zu betrafen, dient sie im modernen und auf positiver Verstärkung basierendem Hundetraining als Sicherheits- und Ruhezone, die dem Hund als sicherer Rückzugsort dient. Sie kann im Training eingesetzt werden, um gewünschte Verhaltensweisen zu fördern. Dabei ist im Training stets der Fokus auf das Wohlbefinden des Hundes zu legen.
Bei der Nutzung einer Hundebox ist es wichtig, verschiedene tierschutzrechtliche Vorgaben zu beachten und den Hund nicht unnötig zu stressen.

1. Die richtige Größe der Hundebox
Die Größe der Hundebox ist ein entscheidender Faktor für das Wohlbefinden des Hundes. Die Box muss so dimensioniert sein, dass der Hund darin bequem liegen, sich um seine eigene Achse drehen und ausstrecken kann.
Die Breite der Box sollte mindestens so groß sein, dass der Hund sich entspannt auf die Seite legen und seine Läufe ausstrecken kann, ohne sich eingeengt zu fühlen. Hier gibt es Boxen, die einen ausklappbaren „Wintergarten“. Beispielhaft sei hier die Box von PetHome* erwähnt. Dort können Trinknapf, Schnüffelteppich und andere Elemente für das Training untergebracht werden, ohne dass sie den Hund einschränken.

Die Längeder Box muss mindestens der Länge des Hundes vom Kopf bis zum Schwanzansatz entsprechen, damit der Hund ausreichend Platz hat, um sich in verschiedenen Positionen auszuruhen. Dabei sollte ein Puffer von 10 cm zur Boxenwand vorhanden sein.

Die Höhe der Box muss so bemessen sein, dass der Hund im Stehen genügend Platz hat. Der Hund sollte sich problemlos aufrichten und den Kopf können, ohne dass sein Kopf die Decke der Box berührt. Es sollte mindestens 10 cm Platz über dem stehenden Hund vorhanden sein, damit er sich nicht eingeengt fühlt. Bei sehr großen Hunden kann das auch schon mal knapp werden. In diesem Fall kann auf Boxen, die auch oben geöffnet werden können, zurückgegriffen werden.

Freie Bodenfläche gemäß der Tierschutzhundeverordnung
Die Tierschutzhundeverordnung legt klare Vorgaben zur Haltung von Hunden fest, insbesondere zur Größe von Zwingern und Hundeboxen. Dabei geht es vor allem um die freie Bodenfläche, die dem Hund zur Verfügung stehen muss – nicht um die Größe der Box selbst.
Die freie Bodenfläche richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes Laut Verordnung muss einem Hunde folgende Maße zur Verfügung gestellt werden:

- Für Hunde mit einer Widerristhöhe bis 50 cm: Die dem Hund zur Verfügung stehende frei Bodenfläche muss eine mindestens 6 m² betragen.
- Für Hunde mit einer Widerristhöhe von über 50 cm bis 65 cm: Hier beträgt die Mindestfläche 8 m².
- Für Hunde mit einer Widerristhöhe über 65 cm: Die Mindestfläche muss 10 m² betragen.
Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass der Hund genügend Platz hat, um sich frei zu bewegen und seinem natürlichen Bewegungsdrang nachzukommen. Die freie Bodenfläche ist also der Bereich, der dem Hund zur Verfügung steht, um sich auszuruhen, zu drehen und zu dehnen – nicht die Fläche der Box als solche. Die freie Bodenfläche gewährleistet auch, dass der Hund zwischen verschiedene Untergründen wählen kann.
Daraus ergibt sich der folgende Aspekt.
3. Die Box muss stets geöffnet bleiben
Ein sehr wichtiger Punkt bei der Nutzung einer Hundebox ist, dass diese immer geöffnet sein muss. Der Hund muss jederzeit die Möglichkeit haben, die Box zu verlassen, um sich frei zu bewegen und seinen Liegeplatz zu wählen. Dies fördert das Gefühl der Sicherheit und Freiheit und trägt dazu bei, dass der Hund die Box als Rückzugsort und nicht als „Gefängnis“ wahrnimmt.
Konkret benennt die Tierschutzhundeverordnung drei Ausnahmen, bei denen ein Hund längere Zeit in einer geschlossenen Box untergebracht werden darf:
- Während des Transportes: Dabei ist der Hund unmittelbar nach dem Transport der Box zu entnehmen.
- Auf Anweisung eines Tierarztes: Ordnet ein Tierarzt zum Beispiel zur Genesung nach einer Operation über einen bestimmten Zeitraum eine Boxenhaltung an, so darf dieser ärztlichen Empfehlung nachgekommen werden.
- Für wissenschaftliche Untersuchungen darf der Hund ebenfalls in einer Box verwahrt werden.
Beim Auftrainierten einer Box als Sicherheit- und Ruhezone ist es wichtig, dass diese nicht als Strafe oder dauerhafte Begrenzung genutzt wird. Sie sollte vielmehr als positiver Ort der Ruhe und Erholung dienen. Dies muss mit dem Hund gezielt trainiert werden, sodass der Hund seine Box tatsächlich mit positiven Emotionen verknüpft. Wenn der Hund parallel zum positiven Training selbst entscheiden kann, wann er in die Box gehen möchte, wird er diese mit Sicherheit als sicheren und angenehmen Ort erleben.
Alternative Lösungen: Das Kamingitter als räumliche Begrenzung
Es gibt Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, den Hund in einem bestimmten Bereich des Hauses oder Gartens zu halten, ohne ihn in einer Box einzusperren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Handwerker oder Kinder im Haus sind. In solchen Fällen kann ein Kamingitter eine praktische Alternative zur Hundebox sein. Ein Kamingitter ist ein flexibles Zaunsystem, das es ermöglicht, den Hund in einem definierten Bereich zu halten und zugleich die Vorgaben der Tierschutzhundeverordnung an die freie Bodenfläche zu erfüllen. Ich empfehle gerne die Kamingitter von BOMI*. Diese sind zwar recht schwer, aber auch sehr stabil und fallen nicht um.
Das Kamingitter kann insbesondere dann nützlich sein, wenn der Hund mehr Platz braucht, aber dennoch bestimmte Räume oder Bereiche des Hauses nicht betreten soll. Es bietet eine gute Möglichkeit, den Hund zu begrenzen, ohne seine Bewegungsfreiheit stark einzuschränken. Ich verwende mein Kamingitter recht oft und empfinde es als große Hilfe im Alltag, auf Reisen oder bei Seminaren.
Im Gegensatz zur Box hat der Hund mit einem Kamingitter die Möglichkeit, sich in einem größeren Bereich zu bewegen, was oft zu einer höheren Zufriedenheit und weniger Stress führt. Diese flexible Lösung kann eine sehr gute Ergänzung zur Hundebox im Training sein, wenn mehr Platz für den Hund erforderlich ist.
Fazit: Die richtige Nutzung der Hundebox im Training
Die Hundebox ist ein praktisches Werkzeug im Hundetraining, wenn sie tierschutzkonform eingesetzt wird. Es ist wichtig, dass die Box dem Hund ausreichend Platz bietet, um sich in verschiedenen Positionen auszuruhen und zu bewegen. Die freie Bodenfläche, die gemäß der Tierschutzhundeverordnung erforderlich ist, richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes und muss daher immer berücksichtigt werden, um tierschutzkonform zu handeln.
Folglich sollte die Box stets offen bleiben, damit der Hund sie jederzeit verlassen kann. Die Box sollte nicht als Strafe genutzt werden, sondern als ein positiver Ort der Sicherheit und Entspannung. Ein Hund, der seine Box mit positiven Erfahrungen verbindet, wird diesen Ort als Rückzugsort nutzen.
In Kombination mit alternativen Lösungen wie einem Kamingitter kann die Hundebox effektiv im Training eingesetzt werden, um dem Hund eine sichere und strukturierte Umgebung zu bieten. Wichtig ist, dass der Hund immer die Kontrolle und eine gewisse Wahlfreiheit über seinen Raum hat, damit er sich in seinem Zuhause sicher und geborgen fühlen kann.
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